Fortschreibung des Mietspiegels der Kreisstadt Steinfurt

Veröffentlicht am: 25.09.2023
Quelle: Eigenbericht
Autor: Stefan Albers - Stadtplanung und Bauordnung

Mietspiegel Erhebung© Kreisstadt Steinfurt Die letzte Fortschreibung des Mietspiegels der Kreisstadt Steinfurt erfolgte Ende 2015. Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Miete unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Wohnraumes. Er dient dazu, den Wohnungsmarkt für Mieter und Vermieter transparenter zu gestalten und soll helfen, Unklarheiten über die Angemessenheit von Mietpreisen sowie Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Da seit der letzten Fortschreibung einige Jahre vergangen sind, ist eine neuerliche Fortschreibung erforderlich. Für den neuen Mitspiegel benötigt die Stadt Daten zu Wohnungen und Mietpreisen in Steinfurt. Dabei geht es ausschließlich um frei finanzierte Mietwohnungen, nicht den geförderten Wohnungsraum. In den nächsten Tagen erhalten Vermieter Steinfurter Wohnungen daher ein Schreiben der Kreisstadt Steinfurt mit den Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen zugesandt. Für jedes Mietobjekt wird ein Schreiben versandt.

Die Kreisstadt Steinfurt bittet alle Vermieter, pro Wohnung den Online-Fragebogen vollständig und möglichst zeitnah auszufüllen. Die Frist für die Umfrage läuft vom 4. Oktober bis zum 15. November 2023.

Sollte ein Vermieter bis spätestens Mitte Oktober 2023 kein Schreiben erhalten haben oder sonstige Fragen zum Ausfüllen bestehen, bittet die Kreisstadt Steinfurt um Rückmeldung bei:

Lisa Strzezebroda

Der fortgeschriebene Mietspiegel für die Kreisstadt Steinfurt soll im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden.