Neue Corona-Schutzregeln in NRW ab 09.07.2021

Veröffentlicht am: 08.07.2021
Quelle: Wir in NRW - Das Landesportal

Nordrhein-Westfalen passt Coronaschutzverordnung an
In Regionen mit Inzidenzen von 10 oder weniger werden bestehende Maßnahmen auf das Notwendigste reduziert

Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab Freitag, 9. Juli 2021, an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, erforderlicher Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, und beinhaltet die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier:

Hier ein Überblick der neuen Regelungen:

Änderungen der Coronaschutzverordnung zum 9. Juli 2021
Coronaregeln: Kultur ab 9. Juli 2021 Coronaregeln: Sport ab 9. Juli 2021 Coronaregeln: Freizeit ab 9. Juli 2021 Coronaregeln: Einzelhandel 9. Juli 2021 Coronaregeln: Private Veranstaltungen / Partys ab 9. Juli 2021 Coronaregeln: Gastronomie ab 9. Juli 2021 Coronaregeln: Beherbergung / Tourismus ab 9. Juli 2021
Coronaregeln: Außerschulische Bildung ab 9. Juli 2021 Coronaregeln: Angebote der Kinder- & Jugendarbeit ab 9. Juli 2021

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-07_coronaschvo_ab_09.07.2021_lesefassung.pdf