Verwaltungswegweiser der Kreisstadt Steinfurt

Der Verwaltungswegweiser zeigt alle wichtigen Kontakte für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Er erleichtert Ihnen den Umgang mit der öffentlichen Verwaltung.
Die Kreisstadt Steinfurt versteht sich in erster Linie als Dienstleisterin, die mit Rat und Tat Unterstützung geben kann.
Wir sind für Sie da!
Auf Ihre Anrufe und E-Mails reagieren wir innerhalb eines Tages durch Rückruf oder Antwortmail.
Wir kommen auch zu Ihnen!
Wenn Sie Fragen oder Schwierigkeiten bei einem Genehmigungsverfahren oder einer anderen Verwaltungsangelegenheit haben, bieten wir Ihnen an, innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Besuchstermin vor Ort durchzuführen und Sie in einem persönlichen Gespräch zu beraten. Wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung:
-
Herr Michael Schell (Erster Beigeordneter)
Behördenlotse
An die Behördenlotsen können Sie sich jederzeit wenden. Wir vermitteln Ihnen für Ihr Anliegen einen kompetenten Ansprechpartner, der sich in Ihrer speziellen Problematik auskennt. Bei der Vermittlung nutzen wir auch die guten Kontakte zu anderen Behörden und Institutionen.
Existenzgründung
Der Schritt in die Selbstständigkeit bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Es ergeben sich vielfältige Fragen, bei deren Beantwortung wir Ihnen behilflich sind und auch die entsprechenden Kontakte vermitteln.
Standortinformationen
Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten über die Kreisstadt Steinfurt erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung:
Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken
Die Kreisstadt Steinfurt hält für Sie attraktive Gewerbeflächen bereit, die sowohl für Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistung etc. geeignet sind. Neben vollerschlossenen Gewerbeflächen stellen bereits bestehende Immobilien eine Alternative für Ihren Betriebsstandort dar. Die Gewerbeflächen- und immobilien können Sie unter Wirtschaftsförderung / Gewerbeflächen und -immobilen online einsehen:
Genehmigung von Bauvorhaben und Anlagen
Der Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung ist neben der Erteilung von Baugenehmigungen auch für die brandschutztechnische Beurteilung von Wohn- und Gewerbeobjekten sowie die laufende Bauüberwachung zuständig. Die Verständigung zwischen Ihnen, Ihrem Planer und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauordnung ist schon vor der Antragstellung wichtig, damit Stolperfallen auf dem Weg zur Genehmigung schon vor dem Einreichen des Antrages ausgeräumt werden können. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Fachleuten der Bauordnung spart Zeit im späteren Genehmigungsverfahren.
- Vorhaben in Steinfurt-Burgsteinfurt:
- Vorhaben in Steinfurt-Borghorst:
Öffentliche Ausschreibung / Auftragsvergabe
Öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgen bei der Kreisstadt Steinfurt in der Vergabestelle im Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung und werden online unter Ausschreibungen bekannt gemacht. Außerdem werden sie veröffentlicht im
- Submissionsanzeiger
- Ausschreibungsblatt
- Subreport
- Bauwirtschaftliche Information
- Ibau
- Green Profi
Einzureichen sind die Angebote bei
Finanzen, Steuern, Abgaben
Die aktuellen Realsteuerhebesätze finden Sie unter den folgenden Links:
Unter Realsteuern sind die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) sowie die Gewerbesteuer zu verstehen.
Weitere Informationen über Finanzen, Steuern und Abgaben erhalten Sie beim Fachdienst Finanzen:
Gewerbe An- und Abmeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet der Kreisstadt Steinfurt anfängt, aufgibt, verlegt oder die Tätigkeiten ausdehnt, muss dies beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung der Kreisstadt Steinfurt gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige ist auf dem vorgeschriebenen Vordruck beim Fachdienst Sicherheit & Ordnung der Kreisstadt Steinfurt zu erstatten:
Verkehrsfragen
Die Bearbeitung von Verkehrsangelegenheiten erfolgt im Fachdienst Sicherheit & Ordnung und im Fachdienst Tiefbau.
Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerker werden ausgestellt für Firmen, die schweres Werkzeug und Material transportieren.
Fachdienst Sicherheit & Ordnung:
Sondernutzungserlaubnis
zum Aufstellen von Wühltischen, Warenständern und Werbestoppern auf öffentlichen Flächen
zum Aufstellen von Tischen und Stühlen auf öffentlichen Verkehrsflächen
zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen von Baumaßnahmen (Aufstellen von Containern und Gerüsten, Lagerung von Baumaterialien etc.)
Fachdienst Tiefbau:
Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Schwerlasttransporten ist geteilt:
- die Kreisstadt Steinfurt ist für die Genehmigung zuständig, wenn Steinfurt Ausgangspunkt des Schwerlasttransports ist oder wenn das Unternehmen seinen Sitz in Steinfurt hat
- der Kreis Steinfurt genehmigt alle weiteren Transporte
Fachdienst Sicherheit & Ordnung:
Kreis Steinfurt:
Bauleitplanung
Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung:
- Planungen in Steinfurt-Burgsteinfurt:
- Planungen in Steinfurt-Borghorst:
Anregungen, Ideen und Kritik
Sollte es einmal Schwierigkeiten geben oder Sie haben Anregungen für uns, sind alle Ansprechpartner für Ihre konstruktive Kritik dankbar.
In der Bürgersprechstunde der Bürgermeisterin haben Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch in allen städtischen Angelegenheiten.
Termine der Bürgersprechstunde der Bürgermeisterin
Büro der Bürgermeisterin: