Europawahl - Informationen zur Briefwahl
Wer kann per Briefwahl wählen?
Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Steinfurt eingetragen ist, kann ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 06.05.2024 zugestellt. Sollte jemand bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt zu melden.
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.
Die Kreisstadt Steinfurt richtet im Rathaus der Kreisstadt Steinfurt ein Briefwahlbüro ein:
Das Briefwahlbüro ist ab dem 13. Mai 2024 wie folgt geöffnet:
Montag - Freitag: | von 8:00 - 12:00 Uhr | ||
Montag: | von 14:00 - 16:00 Uhr | ||
Donnerstag: | von 14:00 - 18:00 Uhr | ||
Freitag, 07.06.2024: | zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr |
Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Burgsteinfurt die Wahlschein- bzw. Briefwahlanträge bei folgender Stelle abgeben bzw. in den Hausbriefkasten einwerfen:
Die Briefwahlunterlagen werden dann kurzfristig auf dem Postwege an die Wählerinnen und Wähler übersandt.
In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag
. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.
Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Kreisstadt Steinfurt beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Mit der Wahlbenachrichtigung wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung zugesandt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch ausfüllen der Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief für die Europawahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 06. Juni 2024) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Wer zahlt das Porto?
Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet werden.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.
Weitere Informationen:
sowie nach Vereinbarung