Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass. Es können auch Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren ausgestellt werden, wenn beide Sorgeberechtigte (sofern die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben) den Antrag stellen und unterschreiben.

Vorraussetzungen für die Beantragung eines Personalausweises

Der Ausweisbewerber muss unabhängig vom Alter persönlich erscheinen. Eine Vertretung mit Vollmacht ist wegen der zu leistenden Unterschrift und der Feststellung der Identität nicht möglich.

Der Personalausweis ist mit verschiedenen Funktionen ausgestattet. Hierzu zählen das biometrische Passbild und ein Chip, der persönliche Daten des Ausweisinhabers enthält und die Elektronische Ausweisfunktion (eID) für Transaktionen im Internet und an Automaten.

Damit wird das Anmelden in Internet-Portalen, das Ausfüllen von digitalen Formularen oder die Altersbestätigung im Internet oder am Automaten erheblich erleichtert.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal [externer Link], Link öffnet neues Fenster . Fragen rund um die neuen Funktionen des neuen Personalausweises können an die Hotline 0180 1 333 333 (0,39 € pro Minute) richten.

Folgende Unterlagen müssen vorliegen:

  • bisherige Ausweispapiere
  • Geburtsurkunde bei Kindern
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen unter 16 Jahren
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Fotomustertafel, die Sie bei der Bundesdruckerei [externer Link], Link öffnet neues Fenster herunterladen können)

Haben Sie Ihre bisherigen Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Antrag entgegen genommen werden!

Abholung:

Nachdem Sie den Brief mit den Informationen über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises erhalten haben, können Sie den Ausweisdokument im Einwohnermeldeamt abholen. Bei der Abholung durch eine andere Person nutzen Sie bitte die Abholvollmacht unter "Formulare/Downloads".

Für Kinder unter 15 Jahren und 9 Monaten wird eine E-Mail oder ein Brief als Abholbenachrichtigung an die Erziehungsberechtigten verschickt.


Bearbeitungsdauer:

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 3 Wochen

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-380

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Gebühren:

  • 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren

Rechtsgrundlage:

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Kontakte:

Frau Grundschöttel (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-304
  • Teamleiterin
Herr Debernitz (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-460
Frau Engels (Sachbearbeiterin)
Telefon 02552 / 925-320
Herr Penner (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-302
Herr Wargers (Sachbearbeiter)
Telefon 02552 / 925-318