Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine Einrichtung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit abzubauen. Er bietet einen verlässlichen Behördenservice aus einer Hand, individuelle Unterstützung, leicht zugängliche und verständliche Informationen und auf Wunsch eine elektronische Verfahrensabwicklung. Die Einheitlichen Ansprechpartner gibt es seit Anfang 2010 europaweit. In Deutschland werden sie von den Bundesländern eingerichtet.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Lotse durch die Verwaltung. Er klärt und übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, damit Sie zu den für Ihr Projekt erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen und behördlichen Bescheinigungen kommen. Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand.
Ab 2016 wird es möglich, auch die Verfahren der Berufsanerkennung über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln. Eine Erweiterung des Aufgabenportfolios auf weitere Lebensbereiche ist beabsichtigt.
In NRW sind die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners für Sie kostenlos. Es fallen also, auch wenn Sie Ihr Anliegen über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, nur die ohnehin fälligen Gebühren der fachlich zuständigen Stellen an; zusätzliche Gebühren für die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartner werden nach dem EA-Gesetz NRW ab 2016 nicht (mehr) erhoben. Welche Gebühren Sie für die Leistungen der fachlich zuständigen Stellen zahlen müssen, können Sie den jeweiligen Informationen unter "Was erledige ich wo?" entnehmen - oder sprechen Sie uns an.