Abmeldung (Einwohner- & Meldewesen)
Eine Abmeldung in Steinfurt ist erforderlich, wenn Sie
- ins Ausland verziehen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht
- Ihre Nebenwohnung aufgeben.
Informationen rund um die Abmeldung
Wenn die ganze Familie aus Steinfurt weg zieht, muss das ausgefüllte Formular von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden. Die Abmeldung kann nur der oder die Betreffende oder ein ebenfalls fortziehendes Familienmitglied abgeben.
Den Abmeldeschein erhalten Sie gebührenfrei im Rathaus.
Sie erhalten eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Sonstige Personen - Hauptmieterinnen und Hauptmieter oder Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber oder Eigentümerinnen und Eigentümer - können Auszüge nur formlos erklären. Das Melderegister wird dann bereinigt.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erfoderlich. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.