Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, die ohne diese Förderung kaum die Möglichkeit hätten, Wohneigentum zu erlangen, mit zinsvergünstigten Darlehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Einkommensgrenzen.
In den Förderrichtlinien ist vorgesehen, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können.
Eine Mitteilung über die Zinsanhebung erhalten Sie von der NRW.BANK.
Da bei der Verzinsung die individuelle Leistungsfähigkeit eines jeden Darlehensnehmers berücksichtigt wird, ist bei der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen eine Zinssenkung möglich. Die Prüfung, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden, erfolgt durch die Kreisstadt Steinfurt. Es ist daher erforderlich, einen Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung zu stellen und das Einkommen jeder haushaltsangehörigen Person nachzuweisen.
Die Antragsunterlagen und der durch die NRW.BANK übersandte Zinssenkungsantrag sind bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Entscheidung über die Zinssenkung erfolgt durch die NRW.BANK nach Vorlage der Einkommensbescheinigung.
- Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK .
- Einkommensgrenzen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG)
- Zinssenkungsrechner der NRW.BANK
Gebühren:
10,00 €
Kontakte:
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Menschen mit Behinderungen, Schwerbehindertenausweise
Wohnraumförderung