Führungszeugnis
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Der Antrag kann auch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz online beantragt werden.
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter nimmt Ihren Antrag entgegen. Die Versendung des Antrages erfolgt online.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres, bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen und
- mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet
Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
- erweitertes Führungszeugnis.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, wird es Ihnen direkt vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe oder Aktenzeichen anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.
Hinweis: Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Das „erweiterte Führungszeugnis" , wird von Personen benötigt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde stellen.
Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Der "Bewerber" kann das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn
https://www.bundesjustizamt.de/
Nützliche Informationen:
- Bundeszentralregister: Einträge, Löschung, Auskunft & Führungszeugnis (VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH)