Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Die Freistellungsregelung des § 67 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gilt nur für Wohngebäude und zugehörige Nebenanlagen (Garagen, Carports ect.).
Voraussetzung für die Freistellung von der Baugenehmigung ist, dass das Bauvorhaben in einem Bereich der Stadt verwirklicht werden soll, für den ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht und sich das Vorhaben in allen Punkten an die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hält, die Erschließung gesichert und die Kreisstadt Steinfurt nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Notwendige Unterlagen: (1-fach)
- Lageplan
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 3 Abs. 2 BauPrüfVO)
- Bauzeichnungen
- rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Hier können Sie sich über den Stand Ihres Freistellungsverahrens online informieren.