Interne Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung Steinfurt bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrages, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Sie wirkt mit bei allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Dies gilt insbesondere für
- personelle Maßnahmen, z.B. Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche
- die Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans
- die Teilnahme an verwaltungsinternen Arbeitskreisen, z..B. Arbeitsschutzausschuss.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- informiert die beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- führt Beratungsgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - führt Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen durch und/oder regt diese an.