Reisepass
Als Passersatzpapier innerhalb der EG gilt der gültige Personalausweis oder vorläufige Personalausweis (siehe unter Personalausweis).
Über die Einreisebestimmungen ausländischer Staaten informiert das Auswärtige Amt. Nähere Informationen zum ePass finden Sie unter www.bmi.bund.de und www.epass.de.
In dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei.
Auf dem Chip des Reisepasses werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert.
Voraussetzungen für einen Reisepassantrag:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in Steinfurt gemeldet sein.
Antragstellung:
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat, müssen Sie eigenhändig unterschreiben und Fingerabdrücke abgeben. Ihre Anwesenheit ist deshalb und wegen der Identitätsprüfung unabdingbar.
Behinderte und kranke Personen, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Meldeamt aufzunehmen.
Dagegen kann der Pass, auch von einer(m) schriftlich Bevollmächtigten, die(der) sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Antrag für minderjährige Kinder:
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich beim Meldeamt vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.
Gültigkeit:
- 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
- sonst 10 Jahre
- Eine Verlängerung der Gültigkeit des Passes ist nicht möglich.
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Kinderreisepass/ Kinderausweis oder
- Ihren Personalausweis
(Sind die Ausweisdokumente verloren oder sind sie gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)
- ein neues Lichtbild, dass den internationalen Standards entspricht und für die biometrische Kontrolle geeignet ist.
Das Lichtbild für den neuen ePass wird nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Nähere Angaben: www.bundesdruckerei.de
Bearbeitungsdauer:
Termin vereinbaren:
Gebühren:
- 70,00 Euro für Personen über 24 Jahren
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Antragstellung, ob dies für Sie in Frage kommt.
- zusätzliche Gebühr: 22,00 Euro
In eiligen Fällen kann ein Express-Pass beantragt werden. Der Express-Pass ist innerhalb von wenigen Werktagen lieferbar.
- zusätzliche Gebühr: 32,00 Euro.