Wehrpflicht - Erfassung der Wehrpflichtigen
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Um die Betroffenen über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde an das zuständige Bundesamt für Wehrverwaltung im Oktober 2011 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die betroffenen Personen haben gem. § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Kreisstadt Steinfurt, Rathaus, Einwohner- und Meldewesen, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 widersprochen worden ist, so werden die genannten Daten entsprechend an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet.