Hilfe zur Pflege
Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Diese wird aber nur gewährt, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - z. B. von der Pflegeversicherung - erhält.
Bei der Hilfe zur Pflege handelt es sich um Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).
Anträge werden aufgenommen und an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.
Altenhilfe- und Pflegeberatung bietet der Kreis Steinfurt unter Tel. 02551 / 69-2363.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenhilfe- und Pflegeberatung unterstützen Sie kostenlos und unabhängig allen Fragen und Problemen
- zur Versorgung im Alter
- bei Pflegebedürftigkeit
- bei Einschränkungen und Behinderungen
- persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause
- individuelle Planung von notwendigen Anpassungen
- Unterstützung bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen und anfallenden Formalitäten
- Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten
- Tipps und Anregungen bei barrierefreien / behindertengerechten Umbau- oder Neubauvorhaben
Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie beim Bundesjustizministerium.
Weitere Informationen bietet die Internetseite des Kuratoriums Deutsche Altershilfe und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
sowie nach Vereinbarung