Wohngeld
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heimes
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Einkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Unterkunftskosten, z. B. Kaltmiete und Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, allerdings ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser und die Kosten der Haushaltsenergie.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie schriftlich in der Wohngeldstelle der Kreisstadt Steinfurt.
Es stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung. Gehen Sie auf der Seite zu dem Punkt
- Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an.
Laut dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung zur Energiekrise ist als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 ein Heizkostenzuschuss an Bezieher und Bezieherinnen von Wohngeld geplant:
- 415,00 € für einen 1-Personen-Haushalt,
- 540,00 € für 2 Personen,
- 100,00 € für jede weitere Person des Haushaltes.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Hier kann online über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.