Grundsteuerreform
Grundsteuerreform ab 01. Januar 2025
Ende Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Kreisstadt Steinfurt appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen werden unter anderem der Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Bevor zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft treten wird, ist eine Neuaufstellung aller Grundsteuerwerte erforderlich. Deshalb werden Sie in 2022 öffentlich aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de ) in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.01.2023 zu erklären.
Diesbezüglich werden Sie ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Telefon-Hotline anbieten, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden: Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen | FINANZVERWALTUNG (nrw.de)
Bodenrichtwerte sind hier abrufbar: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de
Ein Erklärvideo finden Sie zum einen auf der Seite des Deutschen Städte und Gemeindebundes: (www.dstgb.de):
Zum anderen stellt die Seite MeinELSTER (www.elster.de
) ein weiteres Video zur Verfügung:
© Bayerisches Landesamt für Steuern - Dienststelle München
Eine erneute Mitteilung Ihrer Steueridentifikationsnummer (IdNr) können Sie kostenlos beim Einwohnereldeamt anfragen. Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
sowie nach Vereinbarung
Service- / Informationsstelle:
und 13:30 bis 16:00