Datenschutz
Am 25.05.2018 ist die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und regelt nun einen einheitlichen Datenschutzstandard für die gesamte EU. Gleichzeitig sind auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ein neues Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) in Kraft getreten.
Aufgabe des Datenschutzes ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Kreisstadt Steinfurt misst dem Datenschutz einen hohen Stellenwert zu. Im Rahmen all ihrer Verarbeitungstätigkeiten ist sie an die geltenden gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Der Datenschutzbeauftragte, hat unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorgaben innerhalb der Verwaltung zu kontrollieren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beraten und zu schulen und hält den Kontakt zur Aufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage:
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)