Datenschutzhinweise gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Wahlhelfer/-innen
Die Bürgermeisterin
Fachdienst Personal, Innere Dienste und IT
-Innere Dienste-
Emsdettener Str. 40
48565 Steinfurt
Tel.: 02552 / 925-109
Tel.: 02552 / 925-473
E-Mail: wahlen@stadt-steinfurt.de
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Durchführung von Wahlen als Wahlhelfer/-in für die Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl oder Kommunalwahl erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert zum einen auf Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung, zum anderen auf gesetzliche Vorgaben wie
- § 4 Europawahlgesetz i.V.m. § 9 Abs. 4, Abs. 5 Bundeswahlgesetz
- §§ 6 bis 9 Europawahlordnung
- § 9 Abs. 4, Abs. 5 Bundeswahlgesetz
- § 11 Bundeswahlgesetz
- §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung
- §§ 28 und 29 Gemeindeordnung NRW
- § 2 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz
- § 11 Abs. 2 Landeswahlgesetz NRW
- § 5 Landeswahlordnung NRW
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer Informationen wird für die aktuelle Wahlperiode einer Akte oder ein elektronisches Register angelegt, auf die zum nächsten Termin anstehenden Wahl/en zurückgegriffen werden kann um Sie erneut als Helfer/-in zu kontaktieren.
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der europäischen DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht: Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Artikel 15 DS-GVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (§ 48 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).
- Recht auf Datenberichtigung: Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Artikel 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung: Bei Vorliegen gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 17 DS-GVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Artikel 18 DS-GVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Absatz 1 und 2 DS-GVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentliche Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt.
- Widerspruchsrecht: Sie können gegen bestimmte Datenverarbeitungen widersprechen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Artikels 51 DS-GVO über die Verar-beitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Bereitstellungspflicht
Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt gesetzlich, aber auch freiwillig. Sofern Sie Ihr Ehrenamt und die damit einhergehenden personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, hat dies zur Folge, dass Sie ordnungswidrig handeln.
Kontakte:
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde