Ehrenamtskarte
Ohne Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, wäre unsere Gesellschaft ärmer und viele Einrichtungen des sozialen Miteinanders wären, so wie wir sie jetzt kennen und schätzen gelernt haben, nicht mehr zu realisieren. Ob zum Beispiel im Sportverein, in der Kirchengemeinde oder in einer Elterninitiative. Es gibt viele Möglichkeiten, sich in seiner Freizeit für die Belange des Gemeinwohls einzusetzen.
Ehrenamtliche schenken der Gemeinschaft u. a. ihre Zeit, Zuwendung, ihre Kompetenz und vieles andere. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2008 die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist ein Instrument kommunaler Engagementförderung. Sie drückt Dank und Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Inhaber dieser Karten können öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen vergünstigt nutzen. Die Karte ist in ganz NRW gültig, persönlich und nicht übertragbar. Eine Ehrenamtskarte erhält, wer seit mindestens zwei Jahren fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Damit stellt sie eine besondere Würdigung für zeitlich überdurchschnittlich geleistete Freiwilligenarbeit dar. Dadurch soll weniger zeitintensives Engagement aber in keinster Weise abgewertet werden.
Der Rat der Kreisstadt Steinfurt hat am 16.05.2013 ebenfalls beschlossen, diese Karte für die Kreisstadt Steinfurt einzuführen. Über 170 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, sowohl kleine als auch große, nehmen die Ehrenamtskarte bereits in Anspruch. Die Voraussetzungen bzw. Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte des Landes NRW werden in Steinfurt bei Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiterkarte (Juleica) abgeschwächt. Inhaberinnen und Inhaber der Juleica haben bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres grundsätzlich einen Anspruch auf Aushändigung der Ehrenamtskarte.
Der praktische Nutzen, den die Begünstigten aus der Karte erhalten, ist umso größer, je mehr Vergünstigungen insgesamt angeboten werden. Insoweit werden weitere Geschäfte, Dienstleister etc. gesucht, die die Ehrenamtskarte mit einem besonderen Angebot für deren Inhaber unterstützen. Je mehr Unternehmen sich für eine Teilnahme entscheiden, desto attraktiver wird die Karte.
Aber auch für die Vergünstigungsgeber ist die Karte von Nutzen. Mit der Projektunterstützung können Sie ein Zeichen setzen und sich als Förderer des bürgerschaftlichen Engagements ausweisen. Auch über die Veröffentlichung auf der Webseite des Landes erlangen Sie eine überregionale Bekanntheit und genießen das Prestige, Unterstützer einer guten Sache zu sein. Eine solche Mitmach-Aktion ist für den Vergünstigungsgeber mit einem Imagegewinn verbunden. Zudem können mit den Vergünstigungen auch wirtschaftliche Vorteile verknüpft sein, z. B. beim Angebot von zwei Tickets für den Preis von einem, wenn sonst kein Besuch erfolgt wäre, oder zur besseren Auslastung von auslastungsschwachen Zeiten. Prinzipiell gelten die Vergünstigungen landesweit. Es ist jedoch auch möglich, vor Ort Sonderaktionen durchzuführen, die sich gezielt an die heimischen Karten-Inhaberinnen und -Inhaber richten. Grundsätzlich ist jede Vergünstigung denkbar.
Alle Angebote werden auf der Website www.ehrensache.nrw.de bekannt gemacht. Die Seite wird ständig aktualisiert, neue Vergünstigungen können jederzeit eingestellt, nicht mehr aktuelle gelöscht oder geändert werden.
Engagement-Newsletter des Landes Nordrhein-Westfalen
Die App zur Ehrenamtskarte NRW
Für die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte wurde 2015 die App Ehrensache.NRW
entwickelt. Mit dieser Anwendung können die zahlreichen nrw-weiten Vergünstigungen von öffentlichen, gemeinnützigen und auch privaten Anbietern durch Lokalisierung des eigenen Standortes jederzeit mobil abgerufen werden. Ebenso können sich Karteninhaber/innen auf einer Navigationskarte den Weg dorthin anzeigen lassen.
Zusätzlich zur bereits etablierten Ehrenamtskarte NRW hat das Land nun eine „Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW“ einführt. Diese Karte sollen langjährig Engagierte erhalten, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben. Die geltenden Kriterien zur klassischen Ehrenamtskarte entfallen hierbei und die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig.
Die für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte erforderlichen 25 Jahre im Ehrenamt können sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Auch Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert. Der bei der klassischen Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) entfällt hierbei. Alle anderen Kriterien gelten analog (gemeinnütziges ehrenamtliches Engagement, keine pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen). Die Karte hat eine lebenslange Gültigkeit, so dass keine Verlängerung/ Neubeantragung nötig ist. Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die klassische Ehrenamtskarte geboten werden.
Ehrenamtliche, die mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW noch für eine andere vergleichbare Auszeichnung des Landes erfüllen, sollen auf diese Weise ebenfalls eine entsprechende Würdigung erhalten.
Das Verfahren dazu ist relativ unbürokratisch. Das ehrenamtliche Engagement kann in verschiedenen Organisationen erbracht worden sein oder gesammelt in einer Organisation/Institution. Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Jubiläums-Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen. Sollte dies nicht möglich sein, da das Ehrenamt schon länger zurückliegt und die Organisation ggf. keine Unterlagen mehr hat, reicht auch die Bestätigung des Ehrenamtlers selbst.
- Antrag auf Ausstellung und Vorschlag auf Ausstellung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW (unter Formulare/Downloads)
Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte des Landes NRW unter Ehrenamtskarte NRW | ENGAGIERT in NRW
sowie nach Vereinbarung